Kommunalwahl 2026
hier werden alle Informationen um die Kommunalwahl 2026 veröffentlicht.
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt.
Die rund 4.900 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Bechhofen wählen insgesamt 20 Mitglieder des neuen Marktgemeinderates sowie die Mitglieder des Kreistags (70 Kreisräte) und den Landrat des Landkreises Ansbach.
Die Wahllokale zur Kommunalwahl sind am Sonntag den 08.03.2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Marktgemeinde Bechhofen wird in 4 Urnenwahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke eingeteilt. Eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl für den Landrat würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn beim ersten Wahlgang am 08.03.2026 die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Kommunalwahl einfach erklärt unter dem folgenden Link: https://www.blz.bayern.de/data/pdf/by_wahl-hilfe-heft_kommunal-wahlen-2026_barrierefrei-1210-1019-52.pdf
Wahlhelfer
Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 100 Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Marktgemeinde Bechhofen sind wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen sie bereits wesentliche Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld“ in der Höhe von 70 € für den Wahlsonntag sowie zusätzlich 50 € für den darauffolgenden Montag. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus unter der Telefonnummer 09822/606-17 oder per E-Mail buergerbuero(@)markt-bechhofen.de.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in der Marktgemeinde Bechhofen (Marktgemeinderatswahl) bzw. im Landkreis Ansbach (Landrat- sowie Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Marktgemeinde Bechhofen.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Wählen mit Briefwahlunterlagen
Im Rahmen der Kommunalwahl und der ggf. folgenden Stichwahl wird es auch wieder die Möglichkeit geben, per Brief zu wählen. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab 16.02.2026 im Rathaus ausgehändigt oder per Post verschickt. Eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich vom 11.02.26 bis 03.03.2026 möglich. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 08.03.2026, 18:00 Uhr im Rathaus Bechhofen abgegeben werden.
Bezüglich einer möglichen Stichwahl erfolgen gesonderte Informationen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Wahlleiter:
Andreas Baumgärtner
Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 06
Tel: 09822/606-13
E-Mail: andreas.baumgaertner(@)markt-bechhofen.de



