Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pan-demie haben in vielen Branchen den Geschäftsbetrieb eingeschränkt. Unterstützungs-maßnahmen wie die Soforthilfe, Förderkredite, Steuerstundungen oder Kurzarbeiter-geld sicherten die Zahlungsfähigkeit vieler Betriebe in der ersten Phase der Krise. In-zwischen wurden viele Beschränkungen gelockert. Trotzdem ist der Geschäftsbetrieb zahlreicher Unternehmen weiterhin beeinträchtigt. Um die Existenz dieser Betriebe zu sichern, werden sie branchenübergreifend mit Überbrückungshilfe unterstützt. Das Bundesprogramm ist mit bis zu 24,6 Mrd. Euro ausgestattet. Rechtsgrundlage für die Gewährung der Überbrückungshilfe in Bayern ist die Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in der jeweils gültigen Fassung.