In der Demokratie herrschen Meinungsfreiheit und -vielfalt.
Dies ist ein hohes Gut und deshalb ist dieses Recht auch verfassungsrechtlich garantiert. Leider wurden im diesjährigen Bundestagswahlkampf viele Plakate beschmiert und zerstört. Dies ist nicht nur undemokratisch und gegenüber den ehrenamtlichen Helfern, die ihre Freizeit opfern, ein Affront, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei der Beschädigung von Wahlplakaten greift § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch, in dem steht, dass wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird.
Im Falle einer Entwendung handelt es sich um Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Schmierereien mit volksverhetzenden Elementen oder verfassungsfeindliche Symbole können mit einem noch höheren Strafmaß geahndet werden.
Bürgerinnen und Bürger, die Schmierereien oder Beschädigungen von Wahlplakaten beobachtet haben, können sich an die Gemeindeverwaltung, Geschäftsleiter Herrn Baumgärtner, wenden.