Hinweise zum neuen Konsumcannabisgesetz
icon.crdate25.04.2024
Regeln und Grenzen für den Konsum
Zum 01.04.2024 ist das neue Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft getreten.
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass gemäß § 5 des Gesetzes der Konsum von Cannabis unter anderem in folgenden Bereichen verboten ist:
- In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ACHTUNG: Dies betrifft in aller Regel auch Veranstaltungen wie z.B. die jetzt anstehenden Maibaumfeste!
- In Schulen und in deren Sichtweite
- Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
- In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
- In öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
- In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Mit „Sichtweite“ im Sinne des Gesetzes ist ein Umkreis von 100 Meter gemeint.