Zum 01.04.2024 ist das neue Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft getreten.
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass gemäß § 5 des Gesetzes der Konsum von Cannabis unter anderem in folgenden Bereichen verboten ist:
- In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ACHTUNG: Dies betrifft in aller Regel auch Veranstaltungen wie z.B. die jetzt anstehenden Maibaumfeste!
- In Schulen und in deren Sichtweite
- Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
- In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
- In öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
- In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Mit „Sichtweite“ im Sinne des Gesetzes ist ein Umkreis von 100 Meter gemeint.