Laufende Bauleitplanungsverfahren
Königshofen Nord-Ost
Bekanntmachung für Königshofen Nord-Ost - Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – Frühzeitige Behördenund Öffentlichkeitsbeteiligung
Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe ausgearbeitete Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans bestehend aus einer Planzeichnung und einer Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2026 bis 24.08.2026 in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Ab 23.07.2026 auch hier sichtbar.
Bekanntmachung zum Bauleitplanverfahren
Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 5 „Königshofen Nordost“
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Marktgemeinderat Bechhofen hat in seiner Sitzung am 30.07.2026 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 5 „Königshofen Nordost“ beschlossen. Zusätzlich hat er dessen Vorentwurf mitsamt Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 13.07.2026 gebilligt. Es wurde beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 durchzuführen. Zeitgleich wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 5 „Königshofen Nordost“ bestehend aus einer Planzeichnung mit zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen und einer Begründung liegen in der Zeit
vom 14.08.2026 bis 14.09.2026
im Rathaus der Marktgemeinde Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite ab 14.08.2026 zum Download bereitgehalten.
komplette Bekanntmachung lesen (PDF-Dokument, 478,88 KB, 12.08.2026)...
Umsiedelung neuer EDEKA - Markt
Auslegung vom 21.08.2026.bis 23.09.2026
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
Der Planentwurf mit Begründung kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 21.08.2026.bis 23.09.2026 im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, zu den allgemeinen Dienstzeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen im Marktrat wird den Betroffenen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.
komplette Bekanntmachung lesen....
Ab 21.08.2026 sind die dazugehörigen Unterlagen hier sichtbar.
Auslegung vom 21.08.2026 bis 23.09.2026
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Am Bechhofer Weg südlich der Gunzenhausener Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan
Der Planentwurf mit Begründung und Anlagen in der Fassung vom 01.07.2026 kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 21.08.2026 bis 23.09.2026 im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, zu den allgemeinen Dienstzeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen im Marktrat wird den Betroffenen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.
komplette Bekanntmachung lesen (PDF-Dokument, 471,65 KB, 12.08.2026)...
Ab 21.08.2026 sind die dazugehörigen Unterlagen hier sichtbar.


