
Markterkundung und Auswahlverfahren für Breitbandanbindung
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der
Bayerischen Breitbandrichtlinie
1. Zieldefinition
a. Der Markt Bechhofen führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter
Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lagesieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
b. Zeitgleich führt der Markt Bechhofen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der
“Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
2. Unterversorgungssituation
Der Markt Bechhofen (Einwohner: 5893 Landkreis Ansbach) weist Gebiete auf, die
unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter
1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile mit folgenden Einwohnerzahlen:
· Reichenau 115 Ew.
· Lettenmühle 20 Ew.
· Thann 132 Ew.
· Winkel 90 Ew.
· Selingsdorf 36 Ew.
· Kaudorf 80 Ew.
· Kallert 27 Ew.
· Sachsbach 187 Ew.
· Liebersdorf 109 Ew.
Der Markt Bechhofen hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der
Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile
ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite
www.markt-bechhofen.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten angefordert werden.
3. Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung
Aufgrund der Bedarfsanalyse besteht im Gemeindegebiet ein erhöhter Bedarf. Danach ist in den nachstehend genannten Ortsteilen eine entsprechende Versorgung zu gewährleisten:
· Reichenau 3-6 Mbit
· Lettenmühle 3-6 Mbit
· Thann 3-6 Mbit
· Winkel 3-6 Mbit
· Selingsdorf 3-6 Mbit
· Kaudorf 3-6 Mbit
· Kallert 3-6 Mbit
· Sachsbach 3-6 Mbit
· Liebersdorf 3-6 Mbit
In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 3 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. stehen.
weitere Infos, siehe unten
Ansprechpartner und Breitbandpate
Markt Bechhofen
Bernd Kober
Wiesethgrund 20
91572 Bechhofen
bernd-kober@t-online.de
www.markt-bechhofen.de
Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse
Breitband-Expose Markt Bechhofen
Markterkundung/Auswahlverfahren Markt Bechhofen